UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70
Die Unfallverhütungsvorschriften kurz (UVV) verpflichten Sie, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen.Fahrzeuge der UVV unterziehen und Bußgeld vermeiden.
Die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmer, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr einer Prüfung auf Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit zu unterziehen. Das Vernachlässigen der UVV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße zwischen 2.500 Euro und bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Diese Strafe würden wir Ihnen gern ersparen. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Prüfung streng nach der Berufsgenossenschaftsverordnung.Nehmen Sie Kontakt auf
Service Transporter / NFZ Werkstatt
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 06.30 – 22.30 Uhr
Freitag: 06.30 – 22 .00 Uhr
Sa.: 08.00 – 16.00 Uhr


















